- Wie vom TMBJS vorgegeben, bieten wir in der Zeit vom 09.–27.05.2022 einmal wöchentlich eine freiwillige Testung an. Diese wird jeweils am Dienstag um 07:30 Uhr in der Aula stattfinden. Schüler, die interessiert sind, sollen sich rechtzeitig einfinden. Minderjährige Schüler haben eine schriftliche Erlaubnis (formlos) der Eltern vorzulegen.
Regelungen im Schulbetrieb
Die aktuellen Verordnungen und pandemiebedingten Regelungen für den Schulbetrieb im Freistaat Thüringen können Sie auf der folgenden Webseite entnehmen. Auf der Seite werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet.
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule
Formulare
- Einrichtungsfremde Personen an der Schule: Eltern und einrichtungsfremde Personen erhalten Zutritt zur Schule, wenn ein 3G-Nachweis vorgelegt wird. Zudem ist das Kontaktformular ausgefüllt mitzubringen. Sollte der Aufenthalt kürzer als 10 Minuten sein und alle Abstandsregeln eingehalten werden können, kann auf den Nachweis verzichtet werden. Kontaktformular
- Schulbescheinigung für Schüler:innen: Schüler:innen können negative Testergebnisse an der Schule bescheinigt werden. Hierzu ist das Formular für die Schulbescheinung nach dem Test von den Schüler:innen vorzulegen. Schulbescheinigung
Neue Formulare und Verhaltensweisen bei positivem Schnelltest
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
die Corona-Pandemie hat uns weiterhin fest im Griff. Durch das Ministerium sind neue Formulare erstellt worden. Sie dienen Ihrer Information und geben Verhaltenshinweise.
Es werden zwei Fälle betrachtet:
- Ihr Kind wurde positiv getestet. (Anlage)
- In der Klasse/dem Kurs Ihres Kindes wurde jemand positiv getestet. (Anlage)
Hier können Sie sich die Formulare anschauen. Sollte die Situation eintreten, erhalten Sie für den ersten Fall das Formular ausgehändigt, für den zweiten Fall erhalten Sie eine Information.
Wenn ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, ist es unbedingt einzuhalten. Das Formular dient Ihnen als Nachweis. Die Festlegung, welche Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, trifft allein das Gesundheitsamt.
Eine gleichzeitige Absicherung von Präsenz- und Distanzunterricht ist derzeit nicht möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Stötzer
Schulleiter