Die Hausordnung kann als Download hier heruntergeladen werden:
Hausordnung Haus 1, Stammhaus
1. Allgemeine Verhaltensregeln
Die Schule ist unser Arbeits- und Lebensraum. Wir begegnen unseren Mitmenschen mit Respekt und Achtung. Es herrscht ein freundlicher Umgangston, wir verzichten auf Gewalt, sowohl verbal als auch körperlich.
Meinungsverschiedenheiten werden argumentativ ausgetragen. Ein gegenseitiges Grüßen ist selbstverständlich.
In der Schule und auf dem Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Rauschmitteln nicht gestattet. Das Mitbringen von Gegenständen, die eine Gefahr für Personen und die Ordnung der Schule darstellen, ist verboten.
Aufnahmen in Bild und Ton sind in der Schule und auf dem Schulgelände nur nach Genehmigung durch die Schulleitung erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachlehrer.
Die Benutzung des Fahrstuhls ist nur nach Genehmigung durch die Schulleitung oder einen Klassen- bzw. Kursleiter erlaubt.
Alle Besucher melden sich im Sekretariat an.
Das Befahren des Schulgeländes mit Privat-PKWs ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Bei genehmigten Fahrten (auch Liefer-, Versorgungs- und Entsorgungsverkehr) ist äußerste Vorsicht geboten und Schritttempo zu fahren.
Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgelände sind Anspruch und Aufgabe von allen Schülern und allen Lehrern gemeinsam. Jeder ist für die Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus sowie auf dem Hof verantwortlich und beteiligt sich an der Beseitigung festgestellter Mängel. Der Hausmeister ist zu informieren. Das betrifft insbesondere auch die sanitären Anlagen.
2. Schulorganisation
2.1. Allgemeines
Öffnungszeiten der Schule während der Schulzeit: Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:45 Uhr. In den Ferien gelten gesonderte Öffnungszeiten, die rechtzeitig auf der Homepage bekannt gegeben werden.
Alle Schüler und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn. Vor der ersten Stunde können sich die Schüler im Foyer aufhalten. Der Zugang zu den Schließfächern und den Klassenräumen ist ab 07:45 Uhr möglich. Spätestens 10 Minuten vor Beginn der ersten Stunde sind alle Schüler anwesend und begeben sich zu den entsprechenden Unterrichtsräumen bzw. der Turnhalle, die durch die Fachlehrer geöffnet werden.
Bei Abwesenheit vom Unterricht ist die Schule noch am selben Tag des Fernbleibens bis 7:45 Uhr telefonisch im Sekretariat oder per E-Mail
(albert-schweitzer-gymnasium@erfurt.de) zu verständigen. Die schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten ist beim Klassenlehrer nachzureichen, wenn das Kind die Schule wieder besucht.
Arztbesuche sind nach Möglichkeit außerhalb der Schulzeit zu legen.
Jegliche Freistellungen vom Unterricht bedürfen im Vorfeld der Genehmigung des Klassenlehrers.
2.2 Unterricht
Der Unterricht findet nach dem Doppelstundenmodell statt.
Block | von | bis | Hinweis | verkürzter Unterricht | ||
---|---|---|---|---|---|---|
von | bis | |||||
Guten-Morgen-Block | 08:00 | 09:30 | Unterricht | 08:00 | 09:00 | |
09:30 | 10:00 | Pause | 09:00 | 09:30 | ||
Vormittagsblock | 10:00 | 11:30 | Unterricht | 09:30 | 10:30 | |
11:30 | 12:00 | Pause | Mittagessen der 5.–6. Klassen | 10:30 | 11:00 | |
Mittagsblock | 12:00 | 13:30 | Unterricht | 11:00 | 12:00 | |
13:30 | 14:00 | Pause | Mittagessen der 7.–12. Klassen | 12:00 | 12:30 | |
Flexblock | 14:00 | 14:45 | Unterricht | bei Einzelstunden | 12:30 | 13:00 |
14:45 | 14:50 | Pause | 13:00 | 13:05 | ||
14:50 | 15:35 | Unterricht | 13:05 | 13:35 | ||
15:35 | 15:40 | 13:35 | 13:40 | |||
oder | ||||||
14:00 | 15:30 | Unterricht | bei Doppelstunde | 12:30 | 13:30 | |
15:30 | 15:40 | Pause | 13:30 | 13:40 | ||
Sportblock I | 14:50 | 16:20 | 13:05 | 14:05 | ||
16:20 | 16:30 | Pause | 14:05 | 14:15 | ||
Sportblock II | 16:30 | 18:00 | 14:15 | 15:15 |
Mit dem Klingelzeichen 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler zu ihren Fachräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Während des Unterrichts ist der Verzehr von Speisen in der Regel nicht gestattet. Das Trinken ist grundsätzlich erlaubt, solange es den Unterrichtsprozess nicht beeinträchtigt. Dies gilt auch für Toilettenbesuche. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachlehrer.
Während des Unterrichts sind Smartphones, Mobiltelefone, aufnahme- und übertragungsfähige Geräte o. Ä. ausgeschaltet und werden in der Schultasche verwahrt. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachlehrer. Das Aufladen solcher Geräte ist im gesamten Schulhaus untersagt.
Bei Nichterscheinen des Lehrers informieren die Klassensprecher bis spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn das Sekretariat.
Die Klassenräume sind nach jeder Stunde ordentlich zu verlassen. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
2.4 Pausen
Lehrer und Schüler achten darauf, dass der Unterricht pünktlich beginnt und endet.
Jeweils zu Pausenbeginn erfolgt ein zügiger Raumwechsel. Die Schultaschen werden sofern möglich von den anwesenden Fachlehrern oder den aufsichtführenden Lehrern eingeschlossen.
In der ersten Hofpause verlassen die Schüler der Klassen 5 bis 9 das Schulgebäude und halten sich in den dafür vorgesehenen Bereichen des Schulgeländes auf (siehe Anhang). In der zweiten und dritten Pause können sie sich im Foyer und auf der 1. Ebene des Schulhauses aufhalten, um ihr Essen einzunehmen. Nach dem Essen begeben sich die Schüler wieder auf den Schulhof.
Bei schlechten Witterungsbedingungen entscheiden die aufsichtführenden Lehrer, ob die erste Hofpause ausgesetzt wird. Die Schüler verbringen dann die Pause im Foyer und auf der 1. Ebene des Schulhauses und werden von den planmäßig eingeteilten Lehrern beaufsichtigt.
Bei Ausfall des letzten Unterrichtsblocks können sich die betroffenen Schüler zum Erledigen von Hausaufgaben etc. auch während der Pause im Schulgebäude aufhalten. Es ist auf Ruhe zu achten.
In den Pausen sind Flure und Treppenaufgänge freizuhalten.
Klassen, die nach einer Hofpause Sportunterricht haben, achten in Eigenverantwortung auf ihr Eigentum.
In den Essenspausen begeben sich die Essensteilnehmer in den Speiseraum, die anderen Schüler in die dafür vorgesehenen Bereiche des Schulgeländes. Die Essensteilnehmer nehmen ihr Essen gesittet ein und sorgen dafür, dass sie ihren Platz sauber verlassen. Die Speiseraumordnung ist einzuhalten.
Das Werfen und „Fußballspielen“ mit Steinen, Dosen, Flaschen, Schneebällen oder vergleichbaren Gegenständen ist im Schulgelände auf Grund der Verletzungsgefahr von Schülern und Passanten untersagt.
Das Ballspielen ist nur auf den Pausenhöfen STH I und STH II erlaubt. Es versteht sich von selbst, dass das Ballspielen unterbrochen wird, um Personen gefahrlos passieren zu lassen, dass nicht auf Scheiben geschossen wird und dass zum Wiederholen des Balles ausschließlich offizielle Wege genutzt werden. Im Schulhaus werden die Bälle in einem Netz/Beutel transportiert.
Das Amphitheater kann als Sitzmöglichkeit genutzt werden.
Vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres bleibt der Fahrradparcours gesperrt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Vom 1. April bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres kann er, außer bei schlechter Witterung, genutzt werden.
3 Ordnungsmaßnahmen
Alle Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Staatlichen Gymnasiums “Albert Schweitzer” in Erfurt sind gemeinsam für die Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich.
Grobe und vorsätzliche Verstöße gegen diese Hausordnung können mit pädagogischen und Erziehungsmaßnahmen geahndet werden.
Alle Bezeichnungen in dieser Hausordnung gelten für Personen aller Geschlechter.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 13. November 2018 beschlossen.
Hausordnung für Haus 2 (Gebäude der Spezialklassen-Spezialschulteil)
1 Allgemeine Verhaltensregeln
Die Schule ist unser Arbeits- und Lebensraum. Wir begegnen unseren Mitmenschen mit Respekt und Achtung. Es herrscht ein freundlicher Umgangston, wir verzichten auf Gewalt, sowohl verbal als auch körperlich.
Meinungsverschiedenheiten werden argumentativ ausgetragen. Ein gegenseitiges Grüßen ist selbstverständlich.
In der Schule und auf dem Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Rauschmitteln nicht gestattet. Das Mitbringen von Gegenständen, die eine Gefahr für Personen und die Ordnung der Schule darstellen ist verboten.
Bei Aufnahmen in Bild und Ton besitzen die Schul- und Internatsleitung die oberste Entscheidungsgewalt. Sollten Personen auf dem Material zu erkennen sein, gelten grundsätzliche Datenschutzregelungen.
Alle Besucher melden sich im Sekretariat des Schulteils bzw. im Erzieherzimmer des Internats an.
Das Befahren des Schulgeländes mit Privat-PKWs ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Bei genehmigten Fahrten (auch Liefer-, Versorgungs- und Entsorgungsverkehr) ist äußerste Vorsicht geboten und Schritttempo zu fahren! Rettungswege sind prinzipiell freizuhalten. Die Regelung zum Befahren im Zusammenhang mit der An- und Abreise der Internatsschüler ist in der Internatsordnung festgelegt.
Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgelände sind Anspruch und Aufgabe von allen Schülern und allen Lehrern gemeinsam. Jeder ist für die Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus sowie auf dem Hof verantwortlich und beteiligt sich an der Beseitigung festgestellter Mängel. Der Hausmeister ist zu informieren. Das betrifft insbesondere auch die sanitären Anlagen.
2 Schulorganisation
2.1 Allgemeines
Öffnungszeiten der Schule während der Schulzeit: Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:05 Uhr. Das Internat ist im Regelfall wöchentlich von Sonntag 18:00 Uhr bis Freitag 16:00 Uhr geöffnet. Außerhalb des Unterrichts liegt die Verantwortung der Räumlichkeiten der Schule beim Internat. Vor Unterrichtsbeginn hat sich kein Erfurter Schüler im Internatsbereich aufzuhalten. Ab Beginn der Kaffeepause (15:30 Uhr) müssen sie sich beim zuständigen Internatserzieher anmelden.
Die Öffnungszeiten der PC-Räume N307 und N308 werden durch die Nutzungsordnung geregelt.
In den Ferien gelten gesonderte Öffnungszeiten, die rechtzeitig auf der Homepage bekannt gegeben werden.
Alle Schüler und Lehrer erscheinen pünktlich vor Unterrichtsbeginn. Vor der ersten Stunde können sich die Schüler im Foyer aufhalten. Der Zugang zu den Schließfächern und den Klassenräumen ist ab 07:45 Uhr möglich. Spätestens 10 Minuten vor Beginn der ersten Stunde sind alle Schüler anwesend und begeben sich zu den entsprechenden Unterrichtsräumen bzw. der Turnhalle, die durch die Fachlehrer geöffnet werden.
Bei Abwesenheit vom Unterricht ist die Schule noch am selben Tag des Fernbleibens bis 7:45 Uhr telefonisch im Sekretariat oder per E-Mail (spst@asgspez.de) zu verständigen. Die schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten ist beim Klassenlehrer nachzureichen, sobald das Kind die Schule wieder besucht. Internatsschüler informieren die Internatserzieher rechtzeitig über eventuelles Fernbleiben.
Arztbesuche sind nach Möglichkeit außerhalb der Schulzeit zu legen.
Jegliche Freistellungen vom Unterricht bedürfen im Vorfeld der Genehmigung des Klassenlehrers.
2.2 Unterricht
Der Unterricht findet nach dem Doppelstundenmodell statt.
Block | von | bis | Hinweis | verkürzter Unterricht | ||
---|---|---|---|---|---|---|
von | bis | |||||
Guten-Morgen-Block | 08:00 | 09:30 | Unterricht | 08:00 | 09:00 | |
09:30 | 10:00 | Pause | 09:00 | 09:30 | ||
Vormittagsblock | 10:00 | 11:30 | Unterricht | 09:30 | 10:30 | |
11:30 | 12:00 | Pause | 10:30 | 11:00 | ||
Mittagsblock | 12:00 | 13:30 | Unterricht | 11:00 | 12:00 | |
13:30 | 14:00 | Pause | Mittagessen der 9.–12. Klassen | 12:00 | 12:30 | |
Flexblock | 14:00 | 14:45 | Unterricht | bei Einzelstunden | 12:30 | 13:00 |
14:45 | 14:50 | Pause | 13:00 | 13:05 | ||
14:50 | 15:35 | Unterricht | 13:05 | 13:35 | ||
15:35 | 15:40 | 13:35 | 13:40 | |||
oder | ||||||
14:00 | 15:30 | Unterricht | bei Doppelstunde | 12:30 | 13:30 | |
15:30 | 15:40 | Pause | 13:30 | 13:40 | ||
Nachmittagsblock | 15:45 | 17:15 | 13:40 | 14:40 | ||
Abendblock | 17:20 | 18:05 | 14:45 | 15:15 |
5 Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler zu ihren Fachräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Während des Unterrichts ist der Verzehr von Speisen nicht gestattet. Das Trinken ist erlaubt, solange die Raumordnung nicht dagegen spricht und es den Unterrichtsprozess nicht beeinträchtigt. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachlehrer.
Computertechnik (Laptop, Smartphone, Mobiltelephon, Smartwatch, etc.) darf während des Unterrichts nur für Unterrichtszwecke genutzt werden, solange nicht durch den Fachlehrer untersagt. Anderenfalls sind die Geräte ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Das Aufladen ist während des Unterrichts untersagt. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachlehrer.
Bei Nichterscheinen des Lehrers informieren die Klassensprecher bis spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn das Sekretariat.
Die Klassenräume sind nach jeder Stunde ordentlich zu verlassen. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
2.3 Pausen
Lehrer und Schüler achten darauf, dass der Unterricht pünktlich beginnt und endet.
Die Schüler können sich während der großen Pausen im Schulhaus, in den Internatszimmern und auf dem Schulhof aufhalten. Dabei sind Flure und Rettungswege freizuhalten.
In Freistunden bzw. bei Unterrichtsausfall ist während der Unterrichtszeit auf Ruhe zu achten.
Die Essensteilnehmer nehmen ihr Essen gesittet ein und sorgen dafür, dass sie ihren Platz sauber verlassen. Die Speiseraumordnung ist einzuhalten.
3 Ordnungsmaßnahmen
Alle Schüler, Lehrer und Mitarbeiter des Staatlichen Gymnasiums „Albert Schweitzer“ in Erfurt sind gemeinsam für die Durchsetzung dieser Hausordnung verantwortlich.
Grobe und vorsätzliche Verstöße gegen diese Hausordnung können mit pädagogischen und Erziehungsmaßnahmen geahndet werden.
Alle Bezeichnungen in dieser Hausordnung gelten für Personen aller Geschlechter.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 13. November 2018 beschlossen.