Die Hausordnung kann als Download hier heruntergeladen werden:
1. Geltungsbereich
Alle Mitglieder:innen der Schulgemeinschaft des Staatlichen Gymnasiums „Albert Schweitzer“ in Erfurt sind gemeinsam für die Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich. Sie gilt für alle Personen, die das Schulgelände und Schulgebäude betreten. Grundlagen sind in der jeweils aktuellen Fassung:
- Thüringer Schulgesetz
- Thüringer Schulordnung
- Verhaltensvereinbarung zum Umgang mit dem schulischen iPad
- Fachraumordnungen
2. Allgemeine Verhaltensregeln
Die Schule ist unser Arbeits- und Lebensraum. Wir begegnen unseren Mitmenschen mit Respekt und Achtung sowohl im persönlichen Kontakt als auch in der digitalen Kommunikation. Es herrscht ein freundlicher Umgangston, wir verzichten auf Gewalt, sowohl verbal als auch körperlich. Meinungsverschiedenheiten werden argumentativ ausgetragen. Ein gegenseitiges Grüßen ist selbstverständlich.
Im Schulhaus ist auf eine ruhige Atmosphäre zu achten. Gefährdungen sind zu vermeiden. Die entsprechenden Fachraumordnungen sind einzuhalten.
Als digitale Kommunikationsmittel sind ausschließlich die Dienst-E-Mails der Lehrpersonen sowie die Messenger-App „Sdui“ und die Untis-App zu verwenden. Die Lernenden sowie Lehrpersonen müssen bei „Sdui“ angemeldet sein und den Empfang neuer Nachrichten regelmäßig prüfen.
In der Schule und auf dem Schulgelände sind das Rauchen und der Konsum von Rauschmitteln nicht gestattet. Das Mitbringen von Gegenständen, die eine Gefahr für Personen und die Ordnung der Schule darstellen, ist verboten. Entsprechende Gegenstände können vom Schulpersonal eingezogen und sichergestellt werden.
Die Benutzung des Fahrstuhls ist nur nach Genehmigung durch eine Lehrperson erlaubt.
Alle Besucher melden sich im Sekretariat an und dürfen sich nur im öffentlichen Bereich der Schule aufhalten. Dieser umfasst das Foyer, den Weg zum Sekretariat sowie das Sekretariat selbst und die Sitzgruppe in der 2. Ebene.
Das Befahren des Schulgeländes mit Privat-PKWs ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Bei genehmigten Fahrten (auch Liefer-, Versorgungs-und Entsorgungsverkehr) ist äußerste Vorsicht geboten und Schritttempo zu fahren.
Das Befahren des Schulgeländes zum Be- und Entladen für Internats-Lernende ist außerhalb der Pausenzeiten möglich. Rettungswege sind grundsätzlich freizuhalten.
Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgelände sind Anspruch und Aufgabe aller Lernenden sowie aller Lehrpersonen. Jeder ist für die Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus sowie auf dem Hof verantwortlich und beteiligt sich an der Beseitigung festgestellter Mängel. Gegebenenfalls sind diese im Sekretariat zu dokumentieren. Das betrifft insbesondere auch die sanitären Anlagen. Die Klassenräume sind nach jeder Stunde ordentlich zu verlassen. Nach der letzten Stunde im Raum werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, das Licht und technische Geräte ausgeschaltet. Elektrische Geräte dürfen nur mit aktuellem Prüfsigel der Stadt Erfurt verwendet werden.
3. Schulorganisation
3.1. Allgemeines
Öffnungszeiten der Schule während der Schulzeit: Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:45 Uhr. In den Ferien gelten gesonderte Öffnungszeiten, die rechtzeitig auf der Homepage bekannt gegeben werden.
Alle Lernenden und Lehrpersonen erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn. Der Zugang zu den Schließfächern und den Klassenräumen ist ab 07:45 Uhr möglich. Mit dem Klingelzeichen bzw. sieben Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Lernenden und Lehrpersonen zu ihren Unterrichtsräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
3.2. Unterricht
Der Unterricht findet nach dem Doppelstundenmodell statt.
Alle Lernenden und Lehrpersonen informieren sich regelmäßig über aktuelle Änderungen des Stundenplanes.
Störungen des Unterrichts sind zu vermeiden. Ein unbegründetes Zuspätkommen zum Unterricht wird nicht toleriert. Während des Unterrichts ist der Verzehr von Speisen in der Regel nicht gestattet. Das Trinken ist so zu gestatten, dass es den Unterrichtsprozess nicht beeinträchtigt. Für Toilettengänge sind prinzipiell die Pausen zu nutzen. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrperson.
Bei Nichterscheinen der Lehrperson informieren die Klassensprecher:innen spätestens fünf Minuten nach Stundenbeginn das Sekretariat.
3.3. Pausen
Lehrpersonen und Lernende achten darauf, dass der Unterricht pünktlich beginnt und endet.
Jeweils zu Pausenbeginn erfolgt ein zügiger Raumwechsel. Die Schultaschen werden, sofern möglich, von den anwesenden Lehrpersonen eingeschlossen. Auf Wertgegenstände haben die Lernenden selbst zu achten. Gegebenenfalls sind die Schließfächer zur Aufbewahrung zu nutzen. Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.
Die Lernenden der Klassen 5 bis 9 verlassen in den Pausen das Schulgebäude und halten sich in den dafür vorgesehenen Bereichen des Schulgeländes auf (siehe Anhang). Die Lernenden der Klassen 10 bis 12 können sich während der Pausen auch im jeweiligen Schulgebäude aufhalten.
Die zweite bzw. dritte Pause dient den Lernenden vorwiegend zur Einnahme des Essens im Speiseraum oder im Foyer. Nach dem Essen begeben sich die Lernenden umgehend auf den Schulhof.
Bei schlechten Witterungsbedingungen entscheiden die aufsichtführenden Lehrpersonen, ob die Pause im Foyer sowie auf der 1. Ebene stattfindet.
Flure, Treppenaufgänge und Ausgangstüren sind als Rettungswege stets freizuhalten.
Die Lernenden der Klassen 10 bis 12 dürfen sich in Freistunden an den dafür vorgesehenen Tischgruppen bzw. Aufenthaltsräume (Spezialklassen) zur Erledigung schulischer Aufgaben aufhalten. Dabei ist auf Ruhe zu achten.
In den Pausen verhalten sich die Lernenden so, dass sie sich selbst und andere nicht gefährden, verletzen und Gegenstände sowie Gebäude beschädigt werden.
Das Schulgelände wird durch einen Zaun begrenzt. Für das Betreten und Verlassen des Schulgeländes sind nur die offiziellen Wege zu nutzen.
Vom 1. November bis 31. März eines Jahres sind die Rasenflächen zu schonen und der
Fahrradparcours bleibt gesperrt.
3.4. Speiseraum
Die Speiseräume dient ausschließlich zur Einnahme des Mittagessens. Die Essensteilnehmer:innen nehmen ihr Essen gesittet ein und sorgen dafür, dass sie ihren Platz sauber verlassen. Dies meint insbesondere das Abwischen der Tische. Die Stühle müssen in der zweiten Essenspause hochgestellt werden.
Die Nutzung digitaler Endgeräte im Speiseraum ist untersagt.
4. Digitale Endgeräte
Digitale Endgeräte (z.B. Smartphones, Tablets oder Smartwatches) werden ausschließlich für schulische Zwecke verwendet, d.h. zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen.
Gaming, die Nutzung von Social Media sowie das Streamen und Downloaden von Videos bzw. Musik sind ausdrücklich untersagt.
Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Tonaufnahmen sind nicht gestattet. Ausnahmen sind nur im pädagogischen Kontext mit Erlaubnis der Lehrperson und der Person, die auf den Aufnahmen zu sehen bzw. zu hören ist oder deren gesetzliche Vertreter:in zulässig.
Während des Schultages sind Smartphones laut- und vibrationslos zu schalten und in Eigenverantwortung sicher zu verwahren. In dringenden, begründeten Notfällen können Lernenden nach eindeutiger Absprache mit einer aufsichtführenden Lehrperson ihr Handy benutzen.
Die Nutzung aus medizinischen Gründen ist mit Vorlage eines ärztlichen Attests und Begründung bei der Klassenleitung zu beantragen. Eltern und Lernende können in Notfällen Kontakt über das Sekretariat aufnehmen.
Lernende ab Klassenstufe 9 verwenden ihre iPads unter Beachtung der
„Verhaltensvereinbarungen zum Umgang mit dem iPad in der Schule“ (siehe Anhang).
Lernende dürfen in der Schule und auf dem Schulgelände keine privaten Endgeräte nutzen. Ausnahme bilden die Lernende der Spezialklassen, sie dürfen während Freistunden private Endgeräte im Gebäude der Spezialklassen in den dafür vorgesehenen Räumen nutzen. Bei Tonwiedergabe sind Kopfhörer zu benutzen. Alle Geräte sind im Lautlosmodus.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 17.02.2026 beschlossen.
5. Anhang
5.1. Verhaltensvereinbarungen zum Umgang mit dem schulischen iPad
Das iPad wird in der Schule für Ausbildungszwecke verwendet und soll im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden. Dafür gelten folgende Verhaltensvereinbarungen:
- Nur die jeweilige Eigentümer:innen benutzen das iPad. Die Lernenden sind für ihr iPad selbst verantwortlich und haben dafür Sorge zu tragen, dass das iPad stets sorgfältig und sicher verwahrt wird. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen.
- Im Unterricht wird das iPad nur für unterrichtliche Zwecke genutzt. Nutzungseinschränkungen können durch die Lehrpersonen vorgenommen werden.
- Die Nutzung des iPads im Unterricht kann von der Lehrperson aus methodischen Gründen vorübergehend ausgeschlossen werden.
- Das Mitführen von kariertem und liniertem Papier sowie einer Federmappe mit Stiften, Lineal und Schere ist wie in den vergangenen Schuljahren verpflichtend, damit die Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist, falls technische, methodische oder pädagogische Gründe die Nutzung des iPads ausschließen.
- Das iPad muss sich zu Schultagesbeginn in einem ausreichenden Ladezustand befinden, um den gesamten Schultag über genutzt werden zu können.
- Der interne Speicher des iPads muss soweit freigeräumt sein, dass dem iPad am nächsten Schultag genug Speicher für Schulanwendungen zur Verfügung steht.
- Es ist nicht erlaubt einen Jailbreak auf dem iPad durchzuführen (d.h. in das System eingreifen, um nicht zugelassene Anwendungen zu installieren).
- Das iPad muss im Unterricht stets sichtbar sein, das heißt, es ist im WLAN angemeldet. Die Uhrzeit des iPads darf nicht verstellt werden. Dies ist notwendig, damit Lernende und Lehrpersonen miteinander kooperieren können.
- Es ist untersagt während der Unterrichtszeit am iPad das schulinterne WLAN bzw. Bluetooth auszustellen sowie VPN zu nutzen.
- Für die individuelle Nutzung von Video- und Tonaufnahmen werden Kopfhörer verwendet.
- Der Download oder das Streaming von Filmen, Musik und Spielen ist in der gesamten Schule während der Schulzeit ausdrücklich verboten, sofern es nicht explizit durch eine Lehrperson beauftragt wurde.
- Für Aufnahmen von Bild und Ton gilt grundsätzlich §201a StGB.
- Während des Unterrichts dürfen ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson keine Film- oder Tonaufnahmen gemacht werden. Auch Fotos dürfen nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrperson gemacht werden.
- Bild- oder Tonmaterial, das im Unterricht zu Unterrichtszwecken gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
- Unter keinen Umständen dürfen unbefugte Aufnahmen von Dritten gemacht und/ oder veröffentlich werden.
- Verstöße gegen die oben genannten Verhaltensvereinbarungen können neben schulischen Disziplinarmaßnahmen (z.B. Sperrung des iPads) auch straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
5.2. Schulhofplan
