- Die Albert-Schweitzer-Schulpreise werden an Schülerinnen und Schüler der 10. bis 12. Klassen des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Erfurt verliehen, die sich an dem Wettbewerb entsprechend dieser Ausschreibung am erfolgreichsten beteiligt haben. Sie werden für herausragende Leistungen vergeben.
- Es kann je ein Schulpreis in den folgenden sechs Fachgebieten verliehen werden: Gesellschaftswissenschaften, Kunst, Mathematik/Informatik, Musik, Naturwissenschaften und Sprachen/Literatur.
- Es ist möglich, in einem Fachgebiet keinen Schulpreis und dafür in einem anderen Fachgebiet zwei Schulpreise zu verleihen. Ein Schulpreis kann an einzelne Schüler oder an Schülergruppen vergeben werden.
- Die Anlage zu dieser Ausschreibung enthält spezielle Festlegungen für die einzelnen Fachgebiete, die von den Teilnehmern des Wettbewerbes zu beachten sind. Die eingereichten Arbeiten können im Unterricht, als Projektarbeit, in der außerunterrichtlichen Tätigkeit oder im Freizeitbereich entstanden sein.
- Die Arbeiten (einschl. Videos, Datenträgern etc.) sind bis 1. März 2024, 10.00 Uhr, im Sekretariat des Stammhauses des „Albert-Schweitzer-Gymnasiums“ einzureichen. Der Eingang der Arbeiten wird im Sekretariat bestätigt. Arbeiten bzw. Teilnahmemeldungen, die nach dem genannten Termin eingehen, müssen unberücksichtigt bleiben.
- Die Arbeiten sind mit dem Deckblatt zu versehen (im Sekretariat erhältlich). Die Teilnehmer erklären, dass sie die Arbeit selbstständig angefertigt haben. Zu einer schriftlichen Arbeit gehören ein Inhaltsverzeichnis und ein Verzeichnis der verwendeten Literatur.
- Arbeiten dürfen in einem Fachgebiet nur eingereicht werden, wenn man in diesem Fachgebiet in den Vorjahren noch keinen Preis gewonnen hat.
- Für jedes Fachgebiet wird eine Fachjury gebildet. Ihr gehören mindestens drei Mitglieder an, die vom Sprecher der Fachjury benannt werden. Der Vorsitzende der Jury und die Sprecher der jeweiligen Fachjury werden jährlich vom Schulleiter berufen.
- Jeder Preisträger erhält eine Urkunde. Ein Schulpreis ist mit einem Preisgeld von 100,00 bis zu 150,00 Euro verbunden. Die Gesamtsumme wird vom Schulförderverein des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Erfurt gestiftet. Bei einer Schülergruppe wird das Preisgeld gleichmäßig unter deren Mitgliedern aufgeteilt.
- Die Auszeichnung der Preisträger erfolgt öffentlich am Ende des Schuljahres, voraussichtlich am 24. Juni 2022. Sie wird vom Schulleiter, dem Vorsitzenden des Schulfördervereins und dem Sprecher der Jury vorgenommen.
- Die Arbeiten der Preisträger verbleiben in der Schule. Die anderen Arbeiten werden an die Teilnehmer zurück gegeben.
- In einzelnen Fällen kann die Jury dem Schulleiter und dem Schulförderverein vorschlagen, einen zusätzlichen Sachpreis zu stiften.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Schulleiter Vors. des Schulfördervereins
Festlegungen der Fachgebiete
(a) Festlegungen für das Fachgebiet Gesellschaftswissenschaften:
Es können sich einzelne Schüler oder Schülergruppen beteiligen. Das Thema stammt aus den Bereichen Geschichte, Gesellschaft oder Wirtschaft. Das Thema wählen die Teilnehmer selbst.
- Möglichkeit: Die Teilnehmer reichen eine schriftliche Arbeit ein. Der Umfang der Arbeit sollte ohne Anhang nicht mehr als 15 DIN A4 Seiten umfassen. Im Anhang kann eine Materialsammlung beigefügt werden.
- Möglichkeit: Die Teilnehmer reichen ein Video oder eine computergestützte Dokumentation ein. Dazu gehört eine Beschreibung von Ziel, Entstehung, Inhalt und Ergebnis des Videos bzw. der Dokumentation und die Nennung der genutzten Quellen. Der Umfang der Arbeit sollte 15 Seiten nicht überschreiten.
(b) Festlegungen für das Fachgebiet Kunst:
Es können sich einzelne Schüler oder Schülergruppen mit maximal drei Mitgliedern beteiligen. Als Rahmenthema ist vorgegeben: „Schüler gestalten für Schüler“. Das Ziel der Arbeit ist eine künstlerisch-ästhetische Bereicherung unserer Schulumwelt.
1. Möglichkeit: Die Teilnehmer reichen eine künstlerische Arbeit ein. Die eingesetzte Technik und das konkrete Thema wählen sie selbst. Es werden alle Formate bis 100 x 70 cm angenommen.
2. Möglichkeit: Bei großformatigen Bildern, bei Plastiken oder bei Objekten, die gesprayt werden, kann auch ein detaillierter Entwurf eingereicht werden. Dem Entwurf ist ein Kostenvoranschlag beizufügen. Der Teilnehmer erklärt, dass er als Preisträger bereit ist, den vorgestellten Entwurf auszuführen und dem Albert-Schweitzer-Gymnasium Erfurt zu übergeben. Das Gymnasium unterstützt bei der Bereitstellung der Materialien. Die Fachjury kann für die Ausführung Auflagen erteilen. Die Arbeit darf das Format DIN A 2 nicht berschreiten.
Die Teilnehmer reichen zu ihrer künstlerischen Arbeit oder dem Entwurf eine schriftliche Erläuterung ein. Diese Erläuterung umfasst eine tiefgreifende Reflexion (keine Beschreibung) über die abgegebene praktische Arbeit. Sie soll etwa eine DIN A4-Seite lang sein mit der Schriftgröße 11 in der Schriftart Verdana verfasst werden.
(c) Festlegungen für das Fachgebiet Mathematik/Informatik:
Es können sich einzelne Schüler oder Schülergruppen mit maximal drei Mitgliedern beteiligen.
1. Möglichkeit: Die Teilnehmer reichen eine schriftliche Arbeit zu einem Mathematik- oder Informatikthema ein. Das Thema wählen sie selbst. Die Arbeit sollte nicht mehr als 15 DIN A4 Seiten umfassen.
2. Möglichkeit: Die Teilnehmer reichen ein Computerprogramm in einer gängigen höheren Programmiersprache auf einem Datenträger ein. Es ist aussagefähig zu dokumentieren: Vorüberlegungen und Lösungsidee, Lösung (Gesamtstruktur, wesentliche Algorithmen und Datenstrukturen sowie deren Beziehungen untereinander), Wertung der Lösung (z B. Vergleich mit alternativen Lösungsansätzen, Einschränkungen), Anhang (Listing, Benutzeranleitung). Die Dokumentation sollte ohne den Anhang nicht mehr als 15 DIN A4 Seiten umfassen. Die Fachjury kann Teilnehmer zu einer Präsentation ihres Computerprogramms einladen.
(d) Festlegungen für das Fachgebiet Musik:
Die Teilnehmer tragen ein Instrumental- oder Gesangsstück vor. Klavier oder andere Begleitung sind zulässig. Erwünscht sind Aufführungen von Werken aus den mehr zum klassischen zählenden Genres. Es können sich einzelne Schüler oder Schülergruppen mit maximal vier Mitgliedern beteiligen. Mit der Teilnahmemeldung ist ein Notenexemplar des Vortragsstückes abzugeben. Die Vorträge finden öffentlich statt.
(e) Festlegungen für das Fachgebiet Naturwissenschaften:
Es können sich einzelne Schüler oder Schülergruppen mit maximal drei Mitgliedern beteiligen.
Die Teilnehmer reichen eine schriftliche Arbeit zu einem naturwissenschaftlichen Thema ein. Das Thema wählen sie selbst. Die Arbeit soll einen experimentellen bzw. modellhaften Hintergrund besitzen. Es darf sich nicht um eine reine Literaturarbeit handeln.
Zu Fragen der Sicherheit bei Experimenten wenden sich die Teilnehmer an einen Biologie-, Chemie- oder Physiklehrer.
Die Arbeit sollte ohne den Anhang (mit experimentellen Ergebnissen, Untersuchungsreihen u.ä.) nicht mehr als 15 DIN A4 Seiten umfassen.
(f) Festlegungen für das Fachgebiet Sprachen/Literatur:
Das Thema wählen die Teilnehmer selbst (unter Beachtung der fünf Möglichkeiten).Möglichkeit: Kreatives Schreiben
Die Teilnehmer reichen eine schriftliche Arbeit ein. Als Sprachen sind zulässig: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch.
1. Möglichkeit: Medien
Die Teilnehmer reichen ein Video oder einen Datenträger (mit einem Hörspiel) ein. Zu dem Video bzw. dem Datenträger gehört eine schriftliche Dokumentation, die nicht mehr als 15 DIN A4 Seiten umfassen sollte.
2. Möglichkeit: Bildbiografie
Die Teilnehmer reichen eine Bildbiografie ein. Das Thema ist so zu wählen, dass ein Einsatz der Bildbiografie im Deutschunterricht möglich ist.
3. Möglichkeit: Szenisches Darstellen
Die Teilnehmer reichen ein Szenarium bzw. Erläuterungen ein. Die Fachjury trifft eine Vorauswahl. Die vorausgewählten Szenen werden öffentlich aufgeführt.
4. Möglichkeit: Programm
Es handelt sich um ein musikalisch-literarisches Programm zu einer Dichterpersönlichkeit. Die Teilnehmer reichen ein Szenarium bzw. Erläuterungen ein. Die Fachjury trifft eine Vorauswahl. Die vorausgewählten Programme werden öffentlich aufgeführt.
Ergänzende Regelung für schulübergreifende Schülergruppen in den Fachgebieten Sprachen/Literatur und Musik:
In der begründeten Ausnahme darf ein Mitglied einer Schülergruppe Schüler einer anderen Schule sein. Die betroffenen Schülergruppen stellen rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit einer Begründung. Über den Antrag entscheidet die entsprechende Fachjury.